Datenschutz und Informationssicherheit

revDSG und IT-Sicherheit für KMU

Das Schweizer Datenschutzgesetz verlangt angemessene Datensicherheit. Welche Massnahmen angemessen sind, hängt von Daten, Bearbeitung, Risiken und Stand der Technik ab.

01Direktantwort

Was verlangt das revDSG bei der IT-Sicherheit?

Das revDSG verlangt, dass Verantwortliche und Auftragsbearbeiter mit geeigneten technischen und organisatorischen Massnahmen eine dem Risiko angemessene Datensicherheit gewährleisten. Das Gesetz schreibt kein universelles Produkt und keine starre Checkliste vor. Unternehmen müssen ihre Datenbearbeitungen, Risiken und Massnahmen konkret beurteilen und bei Veränderungen überprüfen.

Angemessen bedeutet risikobasiert

Die gleiche Massnahme ist nicht für jedes Unternehmen und jede Datenbearbeitung angemessen. Besonders schützenswerte Daten, grosse Mengen, umfangreiche Zugriffe oder gravierende mögliche Folgen erhöhen den Schutzbedarf.

Der EDÖB nennt als Beispiele technischer und organisatorischer Massnahmen unter anderem Verschlüsselung, Anonymisierung und Authentisierung. Welche Kombination passt, muss im jeweiligen Kontext entschieden werden.

Technische und organisatorische Massnahmen zusammendenken

Technische Massnahmen schützen Systeme und Daten. Organisatorische Massnahmen regeln Verantwortung, Berechtigungen, Freigaben, Kontrollen und den Umgang mit Vorfällen.

  • Zugriffs- und Berechtigungskonzept
  • Mehrfaktor-Authentisierung und sichere Administration
  • Updates, Geräteschutz und sichere Konfiguration
  • Backup, Wiederherstellung und Notfallvorbereitung
  • Datenklassifikation, Aufbewahrung und Löschung
  • Lieferantenprüfung und vertragliche Vorgaben
  • Protokollierung, Kontrolle und Sensibilisierung

Entscheidungen nachvollziehbar dokumentieren

Das Gesetz verlangt nicht für jedes KMU dieselbe Dokumentenmenge. Eine nachvollziehbare Risikobeurteilung und dokumentierte Zuständigkeiten helfen jedoch, die gewählten Massnahmen zu steuern und später zu erklären.

Controls, Statusnotizen, Risiken, Aufgaben und Nachweise bilden gemeinsam einen belastbaren Arbeitsstand. Entscheidend ist, dass die Dokumentation der tatsächlichen Umsetzung entspricht.

Was das Framework nicht verspricht

Das imatics Security Framework unterstützt die strukturierte Umsetzung und Dokumentation grundlegender Sicherheitsmassnahmen. Es prüft weder alle Datenbearbeitungen noch branchenspezifische Pflichten und gibt keine Rechtsberatung.

Bei besonders schützenswerten Daten, hohen Risiken, regulierten Tätigkeiten oder komplexen Auftragsbearbeitungen ist eine fachliche Datenschutz- und Rechtsprüfung sinnvoll.

Klare Antworten

Häufige Fragen

01

Schreibt das revDSG bestimmte Sicherheitsprodukte vor?

Nein. Gefordert ist eine dem Risiko angemessene Datensicherheit. Produkte und Massnahmen müssen zum konkreten Schutzbedarf passen.

02

Sind technische Massnahmen ausreichend?

Nein. Rollen, Berechtigungen, Prozesse, Schulung, Lieferanten und Notfallorganisation gehören ebenfalls zur Datensicherheit.

03

Ist jedes KMU mit dem Framework automatisch revDSG-konform?

Nein. Das Framework unterstützt Grundschutz und Dokumentation, kann aber die konkrete rechtliche Beurteilung der Datenbearbeitungen nicht ersetzen.

04

Wann sollte fachlicher Rat eingeholt werden?

Insbesondere bei besonders schützenswerten Daten, Profiling, hohem Risiko, internationalen Datenflüssen oder branchenspezifischen Vorgaben.

Offizielle Grundlagen

Quellen und weiterführende Informationen

Dieser Praxisratgeber dient der Orientierung und ersetzt weder eine individuelle Rechtsberatung noch eine unabhängige Sicherheitsprüfung.

Nächster Schritt

Massnahmen strukturiert dokumentieren.

Halte Soll-Zustände, Entscheidungen, Aufgaben und Nachweise in einer gemeinsamen Arbeitsstruktur fest.

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